30.05.2020 Lockerungen der Corona Verordnung – Nutzung Vereinsheim BSV 90

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

ab dem 28.05.2020 dürfen die Vereinsheime im Land Brandenburg unter den geltenden Hygiene Maßnahmen und Abstandsregelungen (mind. 1,5 m im Durchmesser ) öffnen.

Es gelten folgende Festlegungen:
– als Hygiene beauftragte werden die jeweiligen Trainer ernannt und befugt,
– es sind wie bisher die Anwesenheitslisten zu führen und abzuzeichnen,
– in den Umkleidekabinen und Duschen haben sich max. 3 Personen aufzuhalten
(Mundschutz- und Abstandspflicht),
– im Vereinsraum, welcher als Umkleide dienen kann, max. 10 Personen,
(Mundschutz- und Abstandspflicht)
– Alle Räume sind gründlich zu lüften. Die benutzen Räume/Toiletten und Sportgeräte
müssen nach Beendigung des Trainings desinfiziert werden.
Die entsprechenden Reinigungsmittel (Seife, Feuchttücher, Desinfektionsmittel
und ein Dampfreiniger stehen hier zur Verfügung.
Das bedeutet, dass nach jedem Training die benutzten Räume gründlich zu reinigen sind.
Dies betrifft auch die Reinigung der Türgriffe und Türklinken.
– Auf dem Sportplatz selbst gelten die bisherigen Abstandsregelungen usw..
– Für die Einhaltung und Durchführung der Maßnahmen insgesamt unterschreibt der
Trainer -/ Hygienebeauftragte unter der Anwesenheitsliste.

Zusatz:
Können die jeweiligen Beauftragten die festgelegten/vorgegebenen Auflagen nicht
realisieren, ist wie bisher zu verfahren. Es dürfen dann nur die außenliegende Damen- und Herrentoilette benutzt werden. Auch hier hat eine gründliche Reinigung und Desinfektion zu erfolgen. Ebenso ist die Anwesenheit und Reinigung zu dokumentieren.
Die Abstandsregelungen auf dem Sportplatz sind einzuhalten.

Sollte keine der Festlegungen realisiert werden können, hat kein Trainingsbetrieb stattzufinden.

Bei Rückfragen stehen euch die Trainer /Übungsleiter gerne zur Verfügung.

Der Vorstand
Borkheider SV 90

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