Wir nehmen Kinderschutz ernst!

Der Borkheider SV 90 e.V. übernimmt Verantwortung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Der Sportverein ist sich dabei seiner hohen Verantwortung bewusst:

Sorge zu tragen für den Kinder- und Jugendschutz.

Der Verein orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz (Bundeskinderschutzgesetz) durch den Einsatz geeigneter Personen in der Kinder- und Jugendbetreuung.

Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses ist für Vorstandsmitglieder, Trainer und Übungsleiter im Kinder- und Jugendsport sowie für alle Betreuer von Jugend- und Sportreisen, Ferienfreizeiten, Bildungsmaßnahmen und Projekten mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Maßnahmen des Borkheider SV 90 e.V. obligatorisch.

Der vertrauens- und würdevolle Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist geprägt von Respekt. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.

Der Borkheider SV 90 e.V. hat eine Vertrauensperson, Norman Mund als Ansprechpartner für Anfragen aller Art

– sowohl für die Kinder und Jugendlichen, als auch für Sektionen und Betreuer
– bestimmt und vermittelt auf Wunsch fachliche Beratungsstellen.

Der Borkheider SV 90 e.V. hat sich verpflichtet von allen haupt- und nebenberuflichen Mitarbeitern, die in ihrer Tätigkeit Kontakt zu Minderjährigen haben, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen zu lassen,

– die Führungszeugnisse regelmäßig zu aktualisieren,
– ein Vereins- / Verbandskonzept mit Aussagen zu folgenden Punkten zu erstellen:

  • Bekenntnis zum Kinderschutz
  • Benennung eines Ansprechpartners
  • Verfahren im Verdachtsfall, Hinzuziehung eines Fachdienstes
  • Fortbildungen zum Thema
  • Erweitertes Führungszeugnis.


Wir als Verein wollen ihren Kindern, die bei uns trainieren, einen entsprechenden Schutzraum bieten.

 

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