Neue Corona-Verordnung:
Nur noch wenige Einschränkungen / Abstands- und Hygieneregeln gelten weiter
Paradigmenwechsel beim Umgang mit dem Corona-Virus: Bis auf wenige konkrete Einschränkungen ist vieles wieder erlaubt. Das Kabinett hat heute dazu die neue „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“ beschlossen.
Sie tritt am Montag, 15. Juni, in Kraft und löst die bisherige Eindämmungsverordnung ab.
Die Abstands- und Hygieneregeln müssen aber weiterhin generell eingehalten werden. Die
Maskenpflicht im Einzelhandel und im Nahverkehr gilt weiterhin. Die Kontaktbeschränkungen fallen
weg. Öffentliche und private Veranstaltungen können wieder mit bis zu 1.000 Teilnehmenden
stattfinden. Für Demonstrationen gilt keine Obergrenze mehr. Gaststätten dürfen wieder ohne
zeitliche Begrenzung geöffnet haben. Die Besuchs- und Zutrittsbeschränkungen in
Krankenhäusern und Pflegeheimen werden schrittweise gelockert: So sind nun Besuche mit bis zu zwei Personen möglich, ab dem 15. Juli entfallen die zahlenmäßigen Begrenzungen des Besuchsrechts ganz.
Die neue Umgangsverordnung gilt vorerst bis einschließlich 16. August 2020.
Der Volltext im Anhang.
Das Kabinett hat außerdem Anpassungen in der
Quarantäneverordnung sowie in der Großveranstaltungsverbotsverordnung zugestimmt und eine SARS-CoV-2- Teststrategie für Brandenburg auf den Weg gebracht. Ministerpräsident Dietmar Woidke und seine Stellvertreter Ursula Nonnemacher und Michael Stübgen stellten die neuen Regelungen im
Anschluss in der Staatskanzlei vor.
Die bisherige Eindämmungsverordnung enthielt grundsätzliche Verbote und Ein-schränkungen, zu
denen Ausnahmen formuliert wurden. Nach der neuen Um-gangsverordnung sind dem gegenüber
fast alle sozialen und gesellschaftlichen Aktivitäten wieder erlaubt. Lediglich Clubs, Diskotheken
und vergleichbare Einrichtungen sind aus Infektionsschutzgründen für den Publikumsverkehr
weiterhin zu schließen. Auch Dampfsaunen, Dampf-bäder und ähnliche Einrichtungenbleiben aufgrund des höheren Infektionsrisikos weiterhin geschlossen.
Veranstaltungen mit mehr als 1.000 gleichzeitig Anwesenden sind durch die Großveranstaltungsverbotsverordnung bis einschließlich 31. August 2020 weiterhin untersagt.
Bezogen auf ganz Brandenburg zeigen die Zahlen der letzten 7 Tage, dass das Land mit insgesamt 0,7 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner deutlich unter der Marke von 50 Fällen pro 100.000 liegt. Aktuelle Fälle wie Göttingen zeigen aber, dass es jederzeit zu lokalen Infektionsausbrüchen mit zahlreichen Infizierten und vielen Kontaktpersonen kommen kann.
Woidke: „Ich freue mich, dass wir heute einen großen Schritt für weitere Erleichterungen gehen können. Damit nähern wir uns einer Normalisierung des privaten und öffentlichen Lebens, was mich ganz besonders für die Kinder und Jugendlichen und deren Eltern freut. Das ist den in Brandenburg weiterhin geringen Infektions-zahlen zu verdanken – und damit dem verantwortungsvollen Verhalten der Bevölkerung. Dafür erneut mein Dank! Durch unseren auch sprachlichen Paradigmenwechsel – von der Eindämmung zum Umgang mit dem Virus – setzen wir verstärkt auf das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger. Meine dringende Bitte: Haltet Euch an die entscheidenden Hygiene- und Abstandsregeln. Wir alle müssen gemeinsam eine zweite Welle verhindern. Wichtig ist die heute vom Gesundheitsministerium vorgelegte Teststrategie. Auf der Konferenz der Ministerpräsidenten am kommenden Mittwoch werde ich mich dafür einzusetzen, dass sich die Länder dabei inhaltlich eng abstimmen.“
Nonnemacher: „Zu Beginn der Pandemie mussten wir schnell und entschlossen handeln. Die mit massiven Grundrechtseinschränkungen verbundenen Maßnahmen waren notwendig, um die rasante Verbreitung des neuartigen Coronavirus und damit eine mögliche Überlastung unseres Gesundheitssystems zu verhindern. Das ist gelungen. Besonders deshalb, weil die meisten Menschen sehr schnell die neuen Verhaltens- und Umgangsregeln umgesetzt haben. So konnte die Verbreitung des Virus erfolgreich eingedämmt werden. Nach den ersten schrittweisen Lockerungen ist die Zahl der Neuinfektionen in Brandenburg konstant niedrig geblieben. Deshalb können und müssen wir die noch bestehenden Einschränkungen weiter aufheben. Entscheidend für die kommenden Wochen ist, dass wir alle auf den richtigen Abstand achten. So kann man sich und seine Liebsten schützen.“
Stübgen: „Brandenburg ist, das kann man heute feststellen, mustergültig durch die Corona-Pandemie gekommen. Das ist ein Erfolg, den wir Brandenburger uns gemeinsam mit Vernunft und Disziplin erarbeitet haben. Wir können es uns leisten mit der heutigen Verordnung einen Paradigmenwechsel vorzunehmen. Für das öffentliche Leben in Brandenburg gelten ab jetzt nicht mehr generelle Verbote mit einigen Ausnahmen, sondern die grundsätzliche Erlaubnis mit nur noch sehr wenigen Einschränkungen. Während der gesamten Pandemie war unser Handeln stets daran ausgerichtet, für maximalen Schutz zu sorgen und dabei Rechte nur dann einzuschränken, wenn es unumgänglich war. Jetzt sind wir so gut wie zurück in der gewohnten Normalität.
weiterlesen im angehängten Dokument
https://www.sportbuzzer.de/artikel/fussball-brandenburg-wettkampf-flb-beschluss-corona-lockerungen/
vom 01.07.2020
Brandenburg lockert Corona-Regeln: Wettkampf und Zuschauer erlaubt
Die neuen Regeln sollen zunächst bis zum 15. August gelten. Der FLB geht jedoch von weiteren Lockerungen aus, sofern sich die Infektionszahlen weiterhin auf niedrigem Niveau bewegen.
Seit Mittwoch gelten im Fußball-Landesverband (FLB) weitere Lockerungen! Nachdem bereits vor einer Woche das Abstandsgebot für Mannschafts- und andere Kontaktsportarten unter freiem Himmel auch für Erwachsene entfallen ist, dürfen ab sofort der Trainings- und Wettkampfbetrieb mit Zuschauern sowie jegliche Veranstaltungen mit Gästen durchgeführt werden.
Quelle: MAZ-Redaktion
Kinder dürfen wieder ohne Mindestabstand Fußball spielen
In Brandenburg dürfen Kinder und Jugendliche wieder Sportarten ausüben, bei denen der Mindestabstand von 1,50 Metern unterschritten wird. Dazu gehören zum Beispiel Fußball, Rudern oder Volleyball.
Für die Kinder- und Jugendarbeit, in den Kindertagesstätten und ab dem 25. Juni auch in den Schulen sei die Abstandsregelung bereits aufgehoben worden, hieß es am Samstag aus dem Bildungsministerium in Potsdam. Diese Regelung gelte demnach auch für den Vereinssport.
“Junge Menschen können ihren Spiel- und Sportmöglichkeiten wieder vollumfänglich nachgehen”, sagte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) laut Mitteilung. Der Infektionsschutz sollte so beachtet werden, wie es praktisch möglich sei.
Quelle: https://www.rbb24.de/
Fußballkreis Havelland: 113 Teams in acht Ligen auf Kreisebene, dazu kommen 23 Mannschaften im Landesspielbetrieb.
Der Fußballkreis Havelland hat am Samstag die Staffeleinteilungen veröffentlicht. Demnach spielen in den acht Staffeln auf Kreisebene 113 Mannschaften, dazu kommen 23 Teams auf Landesebene aus dem Fußballkreis. Neu dabei in dieser Saison: die SG Geltow II und Concordia Nowawes. Hier findet ihr die Staffeleinteilung im Fußballkreis Havelland:
https://www.sportbuzzer.de/artikel/das-sind-die-staffeleinteilungen-im-fussballkreis-havelland-2020-21/
1.Kreisklasse B
FV Turbine Potsdam
Eintracht Glindow II
Potsdamer FC
Grün-Weiß Niemegk
Traktor Schlalach
SG Saarmund II
Eintracht 90 Babelsberg
SpG Lok Seddin/Blau-Weiß Beelitz II
Borkheider SV
KFV Wittbrietzen
Werderaner FC III
Borussia Belzig II
Borussia Brandenburg II
FSV Brück II