Es ist wieder soweit, wir haben in PM 3 Tage hintereinander..

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/7__sars_cov_2_eindv

eine Inzidenz über 100 und deshalb heißt es wieder…

der Sport wird ab Montag 19.04. wieder eingeschränkt…..

Hier zur Übersicht aller Informationen (Link)

Aktuelles zum Corona-Virus, Stand 18.04.2021

Bitte beachten Sie: Der Landkreis veröffentlicht im Corona-Lagebild Daten auf Grundlage des SurVNet-Meldesystems, für Potsdam-Mittelmark bildet das Land Brandenburg auf der Internetseite (Link) diese ab. Durch Meldeverzögerungen kann dieser Wert vom Lagebild des Landkreises abweichen.

Aktueller Überblick zum Infektionsgeschehen im Landkreis

Laborbestätigte Infektionen (Methode PCR): 7.081.

Inzidenz der Neuinfektionen im Landkreis Potsdam-Mittelmark

7 Tage Inzidenzwert* beträgt 139,4

*Quelle LAVG, Stand 18.04.21, 0:00 Uhr.

Aktuelle Presseinformationen zum Geschehen im Landkreis Potsdam-Mittelmark finden Sie hier.

Presseinformation vom 18.04.2021

Landkreis gibt erneute Überschreitung des Inzidenzwertes bekannt

Am heutigen Tag hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark öffentlich bekanntgegeben, dass auf drei aufeinander folgenden Tagen die Inzidenz (7 Tage/100.000 Einwohner) ununterbrochen über dem Wert 100 gelegen hat. Die Rechtsfolge ist in § 26 Abs. 2 der 7. Eindämmungsverordnung normiert:

Seit dem 8. März 2021 gilt die 7. Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg; Die sich erneut abzeichnende Dynamik des Infektionsgeschehens im Land Brandenburg erfordert weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Es gilt nach § 26 Abs. 2 der EindV zudem:

Sobald laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kumulativ mehr als 100 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus für mindestens drei Tage ununterbrochen vorliegen, hat die zuständige Behörde die Überschreitung in geeigneter Weise öffentlich bekanntzugegen, sodass in dem betreffenden Landkreis oder in der betreffenden kreisfreien Stadt die in § 26 Abs. 2 genannten Schutzmaßnahmen ab dem Tag nach der Bekanntgabe für die Dauer von mindestens 14 Tagen angeordnet sind.

Dies traf auf den Landkreis Potsdam-Mittelmark bereits vom 27.03.2021 bis zum 11.04.2021 zu – und erneut tritt diese Regelung ab 19.04.2021 in Kraft.

 

 

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