Nutzung vom Vereinsraum und der Turnhallen

Hallo zusammen,

nichts ist beständiger wie eine Planänderung und diese ist mit dem 10.01.2022 eingetreten.

Wir haben wieder die Freigabe zur Nutzung der Turnhalle erhalten, auch haben wir uns als Pächter dazu entschieden, das Vereinsheim für die sportliche Nutzung freizugeben.

unter folgenden Bedingungen können der Vereinsraum und die Turnhallen für den Vereinssport bis auf Widerruf genutzt werden:

  • Einhaltung der 2 G-Regel (Geimpft, Genesen)
  • Führung von Kontaktlisten als Dokumentation für die Nachverfolgung
  • Vorhalten eines Hygienekonzeptes

Die Eindämmungsverordnung aufgrund des SARS-CoV-2-Virus in der jeweils gültigen Fassung ist zu beachten.

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand

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