Informationen zur Untersagung von Veranstaltungen in öffentlichen/ kommunalen Einrichtungen ab 28.12.2021 bis auf weiteres.
Die Information ist ebenfalls in der Brandenburger Verordnung einsehbar (siehe Link: https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.728148.de).
Ich bitte Sie, diese Information auch innerhalb Ihres Wirkungskreises weiterzuleiten.
Ich wünsche Ihnen besinnliche Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.
Amt Brück
Gebäudeverwaltung