Untersagung der Nutzung der Turnhallen

Informationen zur Untersagung von Veranstaltungen in öffentlichen/ kommunalen Einrichtungen ab 28.12.2021 bis auf weiteres.

Die Information ist ebenfalls in der Brandenburger Verordnung einsehbar (siehe Link: https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.728148.de).

Ich bitte Sie, diese Information auch innerhalb Ihres Wirkungskreises weiterzuleiten.

Ich wünsche Ihnen besinnliche Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

Amt Brück 

Gebäudeverwaltung

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