Information zur Untersagung von privaten Veranstaltungen in öffentlichen/ kommunalen Einrichtungen

Auf der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit dem Bundeskanzler und dem Gesundheitsminister, wurden weitere Verschärfungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.

Aus diesem Beschluss geht hervor, dass eine weitere Kontaktbeschränkung auch für Geimpfte und Genesene, ab dem 28. Dezember für private Zusammenkünfte in Räumen oder im Freien nur noch bis max. zehn Personen erlaubt ist.

Der Landkreis hat von einer Allgemeinverfügung abgesehen.

Daher hat das Amt Brück für die private Nutzung von öffentlichen Einrichtungen eine einheitliche Regelung getroffen. Alle Veranstaltungen in den Gemeindehäusern, Jugendclubs und kommunalen Gebäuden (Turnhallen, Feuerwehrgerätehäuser, etc.)
sind ab dem 28.Dezember 2021 bis auf weiteres untersagt.

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand

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